Beweissicherungsziele

Ziel der Beweissicherung ist die Anfertigung von Dokumenten, mit denen entweder nachgewiesen werden kann, daß während der betreffenden Baumaßnahme am Objekt der Beweissicherung keine Schäden, Gebrauchswertminderungen bzw. andere Nutzungsbeeinträchtigungen entstanden sind, die vorher nicht vorhanden waren, oder auf deren Grundlage Art und Umfang der Veränderungen am Objekt der Beweissicherung für eine eine sachgerechte Schadensregulierung festgestellt werden können. Ergebnis der Beweissicherung sind Befundprotokolle bzw. Meßprotokolle oder Ergebnisberichte.
Die Ermittlung der Ursachen vorhandener bzw. neu entstandener Schäden, die Beurteilung der dadurch bewirkten Gefahren sowie die Feststellung der Kosten zur Schadensbeseitigung sind nur Gegenstand der Beweissicherung wenn das eindeutig als Gegenstand eines zu erstellenden Gutachtens vertraglich vereinbart wurde. Der Beweissicherer ist jedoch verpflichtet, erkannte Schäden, Veränderungen, Einwirkungen usw. die mit drohenden Gefahren für Menschen bzw. Gebäude usw. verbunden sind, unverzüglich dem Auftraggeber, dem zuständigen Bauleiter des Bauvorhabens und dem Eigentümer des Beweissicherungsobjektes anzuzeigen. Ziel der baubegleitenden Beweissicherung ist die Verhinderung bzw. Verminderung baubedingter Schäden bzw. Belästigungen durch  rechtzeitige Erkennung und Abstellung der Ursachen. Das erfordert weitere Untersuchungen, wie Rissmonitoring, wiederholte Setzungsmessungen, baubegleitende Erschütterungsmessungen usw. und die ständige, zeitnahe Auswertung und Beurteilung der Meß- und  Beobachtungsergebnisse, sowie die laufende Beratung des Auftraggebers in dessen Bauberatungen.